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Produkt zum Begriff Pflichtteil:


  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

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  • K678F Big Blog Paver
    K678F Big Blog Paver

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  • Kiper, Anna: Fashion Portfolio
    Kiper, Anna: Fashion Portfolio

    Fashion Portfolio , The book takes the reader through all the major steps of fashion portfolio creation. A beautiful but practical book that provides useful techniques and helps the reader get inside the mind of the designer. , >

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  • Richter, Bruno: Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen
    Richter, Bruno: Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen

    Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen , Das europaweit anerkannte Standardwerk ist für jeden Markenpraktiker bei der Beurteilung und Bewertung von Kollisionsfällen im Markenrecht ein unverzichtbares Arbeitsmittel, um zu verlässlichen und reproduzierbaren Ergebnissen zu gelangen. Die Sammlung des »Richter/Stoppel« leistet hierbei seit Jahrzehnten einen wertvollen Beitrag, zumal es schon seit langem nicht mehr nur die deutschsprachige Spruchpraxis (vor allem des Bundespatentgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts für die Schweiz und des OLG Wien für Österreich), sondern schwerpunktmäßig auch die Tätigkeit der europäischen Institutionen (vor allem der Beschwerdekammern des EUIPO und der EU-Gerichte EuG und EuGH) abbildet. NEU in der 19. Auflage: . ca. 1.000 neu erfasste Entscheidungen . Gesetzes- und Bearbeitungsstand 01.04.2024 , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Wann entfällt Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt in der Regel nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu zählen beispielsweise schwere Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, wie zum Beispiel eine schwere Straftat gegen den Erblasser. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser nachweislich über längere Zeit hinweg vernachlässigt oder misshandelt hat, kann der Pflichtteil entfallen. Ebenso ist es möglich, dass der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. In diesen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass der Pflichtteil des betreffenden Erben entfällt.

  • Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern?

    Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern? Ja, das Jobcenter kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Dies ist der Fall, wenn ein Leistungsempfänger über Vermögen verfügt, das ihm zusteht, aber nicht angegeben hat. Das Jobcenter kann dann den Pflichtteil einfordern, um die Kosten für die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, alle Vermögenswerte korrekt anzugeben, um Probleme mit dem Jobcenter zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

  • Kann man Pflichtteil enterben?

    Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Pflichtteil zu entziehen oder zu enterben. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass nahe Verwandte nicht komplett enterbt werden können. Der Pflichtteil steht beispielsweise Kindern, Eltern und Ehepartnern zu. Wenn man also versucht, diese Personen komplett zu enterben, können sie unter Umständen den Pflichtteil einfordern. Es ist daher ratsam, sich vor einer Enterbung rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Wann entfällt der Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich grob undankbar gegenüber dem Erblasser verhalten hat, zum Beispiel durch schwere Straftaten gegen den Erblasser. Zudem kann der Pflichtteil entfallen, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser schwer misshandelt oder ihm schwere körperliche oder seelische Leiden zugefügt hat, kann der Pflichtteil entfallen. In solchen Fällen wird der Pflichtteilsberechtigte von der Erbfolge ausgeschlossen.

Ähnliche Suchbegriffe für Pflichtteil:


  • Soziale Dienstleistungen (Cremer, Georg~Goldschmidt, Nils~Höfer, Sven)
    Soziale Dienstleistungen (Cremer, Georg~Goldschmidt, Nils~Höfer, Sven)

    Soziale Dienstleistungen , Dieses Lehrbuch gibt einen Überblick über die Erbringung sozialer Dienstleistungen in der Sozialen Marktwirtschaft. Die Besonderheiten und Optionen zur Gestaltung der Märkte sozialer Dienstleistungen sowie die Interaktion und Interessen der Akteure werden dargestellt, anhand ausgewählter Praxisfelder vertieft und aus ökonomischer, sozialrechtlicher und politischer Sicht bewertet. Das Buch zeigt Optionen auf, die Märkte sozialer Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie im Interesse hilfesuchender Menschen wirken können. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2. überarbeitete und aktual. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231016, Produktform: Kartoniert, Autoren: Cremer, Georg~Goldschmidt, Nils~Höfer, Sven, Edition: REV, Auflage: 23002, Auflage/Ausgabe: 2. überarbeitete und aktual. Auflage, Keyword: Erbringung sozialer Dienstleistungen; Märkte sozialer Dienstleistungen; Politik sozialer Dienstleistungen; Soziale Arbeit; Soziale Marktwirtschaft; Sozialrecht; soziale Dienstleistungen, Fachschema: Dienstleistung~Tertiärer Sektor~Sozialarbeit~Politik / Recht, Staat, Verwaltung, Parteien~Wohlfahrt~Dienst (staatlich) / Öffentlicher Dienst~Öffentlicher Dienst - Dienst (staatlich)~Sozialrecht, Fachkategorie: Kommunal-, Regional- und Landesregierung~Öffentlicher Dienst und öffentlicher Sektor~Sozialrecht, Region: Deutschland, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: TB/Volkswirtschaft, Fachkategorie: Wohlfahrtsökonomie, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVI, Seitenanzahl: 276, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: UTB GmbH, Verlag: UTB GmbH, Verlag: UTB GmbH, Co-Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Co-Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Länge: 214, Breite: 149, Höhe: 15, Gewicht: 386, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 3983234, Vorgänger EAN: 9783825236656, eBook EAN: 9783838561363, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0030, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,

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    Kunden Parkplatz Schild nur für Kunden A4 (210x297mm)

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  • Haben Eltern einen Pflichtteil?

    Ja, Eltern haben grundsätzlich einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass ihrer Kinder. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sie ohne testamentarische Verfügung erhalten würden. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass Eltern nicht komplett enterbt werden können. Allerdings kann der Pflichtteil durch bestimmte Gründe, wie zum Beispiel grobes Fehlverhalten, aberkannt werden. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Enterbung oder Streitigkeiten um den Pflichtteil rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

  • Können Enkel Pflichtteil einklagen?

    Ja, Enkel können unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einklagen. Wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden oder nur einen geringen Teil des Erbes erhalten haben, können sie ihren Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings müssen die Enkel innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnisnahme des Erbfalls ihren Anspruch geltend machen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls den Pflichtteil einzufordern.

  • Wer erbt einen Pflichtteil?

    Wer erbt einen Pflichtteil? Der Pflichtteil steht nahen Verwandten des Verstorbenen zu, die in einem gesetzlichen Verwandtschaftsverhältnis stehen, wie beispielsweise Kinder, Eltern oder Ehepartner. Auch wenn diese im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden, haben sie Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers entzogen werden. Somit sichert der Pflichtteil den nahen Verwandten eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen.

  • Wer ist Pflichtteil berechtigt?

    Pflichtteilberechtigt sind grundsätzlich die gesetzlichen Erben, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden. Das Pflichtteilsrecht sichert diesen Personen einen Mindestanteil am Nachlass des Verstorbenen zu. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Enterbte ohne die Enterbung erhalten hätte. Der Pflichtteilsanspruch kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers vollständig ausgeschlossen werden, sondern bleibt bestehen, um die angemessene Versorgung der enterbten Personen zu gewährleisten. In manchen Fällen können auch Ehepartner und Kinder pflichtteilsberechtigt sein.

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